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Steuern sparen durch Investitionen: Gewinnfreibetrag noch vor dem 31.12.2012 nützen

Natürliche Personen (Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften, jedoch nicht Kapitalgesellschaften) können im Veranlagungsjahr 2012 noch 13% ihres Gewinnes aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbetreibende, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte), maximal € 100.000 als Gewinnfreibetrag steuerfrei belassen. Ab der Veranlagung 2013 wird der Gewinnfreibetrag ab einer Bemessungsgrundlage von € 175.000 eingeschränkt.

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